Eine Max neu oder wieder in den Straßenverkehr zu
bringen, stellt für viele ein Problem dar. Was muss ich tun? Welche Papiere
benötige ich? Auf was muss ich achten?
Fragen über Fragen, die wir hier
versuchen zu beantworten.
Das Wichtigste gleich am Anfang: Achte beim
Kauf des Fahrzeugs darauf, dass du zumindest einen Kaufvertrag bekommst, der
dich als alleinigen Eigentümer des Motorrades ausweist. Nimm alles, was der Vorbesitzer noch an Papieren und Unterlagen zum Fahrzeug
hat, mit.
Der einfachste Fall ist, wenn deine neu erworbene Max
zugelassen ist und die letzte Hauptuntersuchung weniger als zwei Jahre
zurückliegt. Dann sind alle Papiere vorhanden. Trotzdem ist noch einiges zu
beachten, dazu weiter unten mehr.
Ist das Fahrzeug schon eine Weile
abgemeldet, der Brief erloschen oder gar nicht mehr vorhanden, erkundige
dich bei der zuständigen Zulassungsstelle, was zu tun ist. Das
Prozedere ist leider nicht einheitlich geregelt! Frage, aber gebe
erst mal nur wenig preis.
Für den Fall, dass eine Vollabnahme beim
TÜV oder einer anderen berechtigten Organisation durchgeführt werden muss,
dann ist darauf zu achten, dass bestimmte Daten in die Papiere eingetragen
werden:
B Tag der ersten Zulassung | |
D.2 Typ: | 251 OSB Max |
D.3 Handelsbezeichnung | 251 OSB Max |
(2) Hersteller | NSU-Motorenwerke |
(2.1) Herstellerschlüssel | 0037 |
(2.2) Code zu D.2 | 24200000 - |
K Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE | 1019 |
Leider kommt es seit der Ablösung des Fahrzeugbriefes durch die EG-konforme Zulassungsbescheinigung Teil II immer wieder zu Fehlern bei der Übertragung der Daten von den alten Papieren in die neuen. Daher bilden wir hier einmal den alten Fahzeugbrief und die neue Bescheinigung ab. Hier wurden alle Daten richtig übertragen. Die erwähnte ABE ist kein Muss, wird aber beim TÜV gerne gesehen.
Warum ist das wichtig?
Ist der Typschlüssel nicht eingetragen, landet die Max im statistischen Nirwana
des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg (KBA). Dieses veröffentlicht einmal pro
Jahr eine Statistik über den Fahrzeugbestand. Ohne diese Angabe würde die Max
zwar noch als NSU-Motorrad dort erscheinen, aber nicht mehr als Max.
Wäre
doch schade? Oder?
Sollte das Datum der ersten Zulassung falsch eingetragen
sein, droht evtl. Ärger beim nächsten TÜV-Termin. Viele Bestimmungen der
Straßenverkehrszulassungsordnung referenzieren auf dieses Datum. Sollte sich das
Datum nicht mehr feststellen lassen, ist es gängige Praxis ein Datum aus der
Mitte des Baujahres zu nehmen, also beispielsweise den 1.7.1955.
Daher bitte vor Verlassen des TÜV-Geländes oder des Büros der Zulassungsstelle
überprüfen, ob alle Daten korrekt eingetragen wurden!