Die Zulassung einer NSU-MAX

Die Zulassung einer NSU MAX zum Straßenverkehr in Deutschland

Eine Max neu oder wieder in den Straßenverkehr zu bringen, stellt für viele ein Problem dar. Was muss ich tun? Welche Papiere benötige ich? Auf was muss ich achten?
Fragen über Fragen, die wir hier versuchen zu beantworten.

Das Wichtigste gleich am Anfang: Achte beim Kauf des Fahrzeugs darauf, dass du zumindest einen Kaufvertrag bekommst, der dich als alleinigen Eigentümer des Motorrades ausweist. Nimm alles, was der Vorbesitzer noch an Papieren und Unterlagen zum Fahrzeug hat, mit.

Der einfachste Fall ist, wenn deine neu erworbene Max zugelassen ist und die letzte Hauptuntersuchung weniger als zwei Jahre zurückliegt. Dann sind alle Papiere vorhanden. Trotzdem ist noch einiges zu beachten, dazu weiter unten mehr.

Ist das Fahrzeug schon eine Weile abgemeldet, der Brief erloschen oder gar nicht mehr vorhanden, erkundige dich bei der zuständigen Zulassungsstelle, was zu tun ist. Das Prozedere ist leider nicht einheitlich geregelt! Frage, aber gebe erst mal nur wenig preis.

Für den Fall, dass eine Vollabnahme beim TÜV oder einer anderen berechtigten Organisation durchgeführt werden muss, dann ist darauf zu achten, dass bestimmte Daten in die Papiere eingetragen werden:

B     Tag der ersten Zulassung  
D.2  Typ: 251 OSB Max
D.3   Handelsbezeichnung  251 OSB Max
(2)    Hersteller NSU-Motorenwerke
(2.1) Herstellerschlüssel 0037
(2.2) Code zu D.2  24200000 -
K      Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE 1019

Leider kommt es seit der Ablösung des Fahrzeugbriefes durch die EG-konforme Zulassungsbescheinigung Teil II immer wieder zu Fehlern bei der Übertragung der Daten von den alten Papieren in die neuen. Daher bilden wir hier einmal den alten Fahzeugbrief und die neue Bescheinigung ab. Hier wurden alle Daten richtig übertragen. Die erwähnte ABE ist kein Muss, wird aber beim TÜV gerne gesehen.

Maxbrief alt

Maxbrief neu

Warum ist das wichtig?

Ist der Typschlüssel nicht eingetragen, landet die Max im statistischen Nirwana des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg (KBA). Dieses veröffentlicht einmal pro Jahr eine Statistik über den Fahrzeugbestand. Ohne diese Angabe würde die Max zwar noch als NSU-Motorrad dort erscheinen, aber nicht mehr als Max.

Wäre doch schade? Oder?

Sollte das Datum der ersten Zulassung falsch eingetragen sein, droht evtl. Ärger beim nächsten TÜV-Termin. Viele Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung referenzieren auf dieses Datum. Sollte sich das Datum nicht mehr feststellen lassen, ist es gängige Praxis ein Datum aus der Mitte des Baujahres zu nehmen, also beispielsweise den 1.7.1955.

Daher bitte vor Verlassen des TÜV-Geländes oder des Büros der Zulassungsstelle überprüfen, ob alle Daten korrekt eingetragen wurden!



Stand: 31.07.16